Mitgliedschaft und Mieten bei der WoGe
Werden Sie Mitglied auch als Kapitalanleger!
Der schnelle Weg zum glücklichen Wohnen
Um eine Mietwohnung von uns beziehen zu können, müssen Sie Mitglied unserer Genossenschaft werden. Die Anzahl der Anteile ist abhängig von der Wohnungsgröße. Ein Geschäftsanteil beträgt 50,00 EUR. Für den Bezug einer Wohnung bis 50 m² Wohnfläche ist z.B. der Erwerb der Mitgliedschaft mit 10 Geschäftsanteilen Voraussetzung.
Bei Anmietung einer Wohnung oder einer Gewerbeeinheit von der Wohnungsgenossenschaft Mindelheim eG sind daher folgende einmalige Mitgliedsbeiträge (nutzungsbezogene Pflichtanteile) zu leisten:
- bis zu einer Wohnungsgröße von 50 m²: 500,00 EUR (10 Anteile)
- bis zu einer Wohnungsgröße von 70 m²: 750,00 EUR (15 Anteile)
- ab einer Wohnungsgröße von 70 m²: 1.000,00 EUR (20 Anteile)
- Betreutes Wohnen und Wohnanlagen, die seit 2010 errichtet wurden: 2.500,00 EUR (50 Anteile)
- Reihenhaus, Doppelhaushälfte, Penthouse: 5.000,00 EUR (100 Anteile)
- Gewerbeeinheiten: 50,00 EUR (1 Anteil)
Als Mitglied haben Sie das Recht zur Nutzung einer Genossenschaftswohnung. Das Mitglied hat darüber hinaus das Recht, durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft zu erklären. Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss der Genossenschaft mindestens sechs Monate vorher schriftlich zugehen.
Kündigung weiterer Anteile
Das Mitglied kann die Beteiligung mit einem oder mehreren seiner weiteren Geschäftsanteile i. S. von § 17 Abs. 5 der Satzung kündigen, soweit es nicht nach einer Vereinbarung mit der Genossenschaft zu Beteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen verpflichtet ist oder die Beteiligung mit mehreren Geschäftsanteilen Voraussetzung für eine von dem Mitglied in Anspruch genommene Leistung der Genossenschaft ist. Die Kündigung muss schriftlich erklärt werden und der Genossenschaft mindestens 24 Monate vor Schluss des Geschäftsjahres zugehen.